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Sie finden hier die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen gemäss dem jährlich
erscheinenden Merkblatt der Eidg. Steuerverwaltung in Bern.
Wir haben die Zinssätze sorgfältig geprüft. Trotzdem können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Prozentsätze bieten.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns allfällige Fehler möglichst rasch melden.
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Wählen Sie hier ein Kalenderjahr aus:
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Gewährt ein Aktionär seiner Gesellschaft ein Darlehen zu einem überhöhten Zinssatz erblickt
die Eidg. Steuerverwaltung dies als eine sogenannte geldwerte Leistung. Ebenso stellt es eine
geldwerte Leistung dar, wenn ein Aktionär von der Gesellschaft ein Darlehen zu einem zu tiefen
Zinssatz erhält. Um feststellen zu können, wann ein Zinssatz überhöht oder zu tief ist, veröffentlicht
die Eidg. Steuerverwaltung jährlich Höchst- und Mindestzinssätze. Die Einhaltung dieser Zinssätze
ist wichtig, da geldwerte Leistungen massive Auswirkungen bei den direkten Steuern und der Verrechnungssteuer
nach sich ziehen.
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Für Vorschüsse/Darlehen AN Beteiligte (in Schweizer Franken)
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| aus Eigenkapital finanziert und wenn kein Fremdkapital verzinst werden muss
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1.50 %
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| aus Fremdkapital finanziert
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| - bis CHF 10 Mio.: Selbstkosten +
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0.50 %
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| - über CHF 10 Mio.: Selbstkosten +
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0.25 %
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| - mindestens
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1.50 %
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Für Vorschüsse/Darlehen VON Beteiligten (in Schweizer Franken)
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| Liegenschaftskredite für Wohnbau und Landwirtschaft
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| - bis zu 2/3 des Verkehrswerts der Liegenschaft
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1.50 %
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| - Rest (> 2/3)
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2.25 %
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| Liegenschaftskredite für Industrie und Gewerbe
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| - bis zu 2/3 des Verkehrswerts der Liegenschaft
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2.00 %
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| - Rest (> 2/3)
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2.75 %
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| Betriebskredite
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| - bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
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3.75 %
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| - bei Holding- und Vermögens-Verwaltungsgesellschaften
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3.25 %
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Die Zahlen sind unverbindlich. |